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Ambulante Hilfen

K.I.D.S e.V. unterstützt Familien, Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Krisensituationen, z.B. bei der Bewältigung von Erziehungsaufgaben, bei Schwierigkeiten im familiären Miteinander, im Kontakt mit Ämtern und Institutionen, sowie bei der Bewältigung von Alltagsproblemen.
Je nach den individuellen Problemlagen bieten wir flexible Formen der ambulanten Hilfen nach dem SGB VIII und SGB XII an.
Durch unsere zielorientierte Arbeit fördern wir Ressourcen in den Familien und stärken so ihre Eigenverantwortung.

 

Sozialpädagogische Familienhilfe gemäß § 35 SGB VIII

…ist eine auf längere Dauer angelegte intensive Begleitung und Betreuung von Familien in schwierigen Lebenslagen, die sie nicht mehr selbst bewältigen können. Sie werden von den Fachkräften beim Erkennen, Aktivieren, Nutzen und Erweitern von eigenen Ressourcen unterstützt und so in die Lage versetzt, ihr Leben neu zu organisieren.
Wir unterstützen und begleiten z. B. bei:

  • Schulschwierigkeiten
  • Verhaltensauffälligkeiten
  • Kommunikationsstörungen
  • familiären Konflikten
  • Abhängigkeitsproblematiken
  • Erziehungsschwierigkeiten

 

SAM Krisenintervention gemäß § 27 SGB VIII

… richtet sich an Familien und junge Menschen in einer Krise, die sie aus eigener Kraft mit ihren vorhandenen Ressourcen zurzeit nicht bewältigen können.
Unsere lösungsorientierte, kurzfristige Krisenintervention:

  • Klärt eine mögliche Kindeswohlgefährdung
  • Verhindert eine weitere Eskalation der Krise
  • Aktiviert und nutzt die persönlichen, familiären, sozialen und infrastrukturellen Ressourcen
  • Entwickelt Perspektiven und Lösungsvorschläge
  • Klärt die Kooperationsfähigkeit der Kindeseltern und die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit

 

SAM Clearing gemäß § 27 SGB VIII

… richtet sich an Familien und junge Menschen, denen es zurzeit nicht gelingt ihre, Erziehungs-und Alltagsaufgaben zu erfüllen.

Wir klären:

  • Die Lebenssituation der Familie/des jungen Menschen
  • Ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt
  • Die persönlichen, familiären, sozialen und infrastrukturellen Ressourcen
  • Die Kooperationsfähigkeit der Kindeseltern und die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit

Wir aktivieren:

  •     Die persönlichen, familiären, sozialen und infrastrukturellen Ressourcen und entwickeln Perspektiven und Lösungen

SAM Kinderschutz gemäß § 27 SGB VIII

… richtet sich an Familien, die ihren Erziehungsauftrag nicht erfüllen und denen das Jugendamt RSD auferlegt hat eine vorhandene Gefährdung des Kindeswohls abzuwenden.
Zur Abwendung der Kindeswohlgefährdung:

  • Aktivieren und nutzen wir die persönlichen, familiären, sozialen und infrastrukturellen Ressourcen der Familien
  • Sensibilisieren wir die Kindeseltern für Gefährdungssituationen und die Bedürfnisse ihrer Kinder
  • Entwickeln wir Perspektiven, Lösungsvorschläge und Notfallpläne zur Sicherstellung des Kindeswohls
  • Klären wir die Kooperationsfähigkeit der Kindeseltern und die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit

 

Betreuungshilfe gemäß § 30 SGB VIII

…unterstützt Kinder und Jugendliche mit individuellen und/oder familiären Schwierigkeiten. Diese Unterstützung richtet sich vorrangig an die einzelnen Kinder und Jugendlichen, in der Regel unter Einbeziehung des sozialen Umfelds.  


Wir unterstützen und begleiten z. B. bei der:  

  • Bewältigung von Alltagsproblemen und Krisen
  • Altersgemäßen Verselbständigung und Loslösung von der Familie
  • Schulischen und beruflichen Orientierung
  • Förderung sozialer und emotionaler Fähigkeiten
  • Bewältigung von Entwicklungsproblemen  
  • Lösung von Konfliktsituationen

 

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung gemäß § 35 SGB VIII

… richtet sich an Jugendliche und junge Volljährige im Alter zwischen 14 und 21 Jahren, die aufgrund besonderer Problemlagen eine intensive Betreuung zur Bewältigung ihrer meist krisenhaften Situation benötigen.

Wir unterstützen und begleiten z.B. bei der:

  • Klärung der Lebenssituation
  • Eigenverantwortlichen Lebensführung
  • Sozialen Integration

 

Soziale Gruppenarbeit gemäß § 29 SGB VIII

Soziale Gruppenarbeit mit lerntherapeutischem Schwerpunkt bietet K.I.D.S e.V. für Kinder im Alter von 8–12 Jahren an.

Die Zusammenarbeit mit den Eltern und die Auseinandersetzung mit der Familiensituation sind zentrale Bestandteile der Sozialen Gruppenarbeit über die eigentlichen Gruppentermine hinaus.
Begleitend führen wir regelmäßige Eltern- und Familiengespräche. Außerdem halten die Fachkräfte engen Kontakt zu den jeweiligen Schulen, Lehrer*innen und Erzieher*innen.

Wir fördern und unterstützen bei:

  • Lernschwierigkeiten und Schulproblemen
  • Verhaltensauffälligkeiten im Gruppenkontext (z. B. Aggression, manipulatives Verhalten, Rückzug)
  • Konflikten innerhalb der Familie
  • Konflikten mit Gleichaltrigen
  • Selbstwertproblemen

Unsere Ziele sind:

  • Die Förderung und Entwicklung von sozialer Kompetenz
  • Der Erwerb von Lernkompetenz
  • Die schulische Integration

 Bei Bedarf bieten wir Soziale Gruppenarbeit zu weiteren thematischen Schwerpunkten an.

Ambulante Familientherapie gemäß § 27 (3) SGB VIII

… unterstützt Familien, deren Zusammenhalt durch akute oder chronische Krisensituationen soweit gefährdet ist, dass andere pädagogische und einzeltherapeutische Leistungen nicht mehr ausreichen.   
In der Familientherapie werden positive Veränderungen und Entwicklungen der Beziehungen zwischen den Mitgliedern der Familien angestrebt. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Kommunikation zwischen den einzelnen Familienmitgliedern mit dem Ziel einer ressourcen- und lösungsorientierten Zusammenarbeit.  


Wir bieten Unterstützung z.B.:

  • In krisenhaften Situationen im Sinne einer Krisenintervention
  • Um Fremdunterbringung abzuwenden
  • Um eine adäquate Ablösung/Trennung zu ermöglichen, wenn eine Fremdunter-bringung zum Zeitpunkt des Einsatzes nicht verhindert werden kann
  • Um die Dauer der Fremdunterbringung zu reduzieren
  • Bei einer Rückführung in die Familie

 

Begleiteter Umgang gemäß § 18 (3) SGB VIII

Der begleitete Umgang soll Kindern und Jugendlichen ermöglichen, den Kontakt zu beiden Elternteilen und/oder weiteren Umgangsberechtigten aufrecht zu erhalten oder neu aufzunehmen.
Im Mittelpunkt stehen dabei stets die Interessen und das Wohl der Kinder und Jugendlichen. Die konkrete Ausgestaltung der Besuchskontakte wird gemeinsam mit den Eltern erarbeitet.


Wir beraten und unterstützen bei:

  • Nachhaltigen Beziehungsstörungen zwischen den Eltern, in deren Folge der Umgang mit dem Kind immer wieder verhindert wird
  • Bereits eingetretener Entfremdung nach längerer Kontaktunterbrechung/ Fremdunterbringung, um die persönliche Beziehung zum Kind wiederherzustellen/ aufrechtzuerhalten
  • Belasteten Eltern-Kind-Beziehungen  
  • Um einem Kindesentzug durch einen Elternteil vorzubeugen

Kinder erhalten Schutz und Unterstützung bei:

  • Der Verarbeitung erlittener seelischer Verletzungen
  • Dem Abbau von Existenz- und Verlustängsten
  • Der Identitätsfindung
  • Loyalitätskonflikten
  • Schuldgefühlen in Bezug auf die Trennung der Eltern

 

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche gemäß § 54 (1) SGB XII

Dieses Angebot unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderungen, bzw. Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind, ganz individuell entsprechend ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen.
Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wird gefördert durch:

  • Entwicklungsbegleitung und -förderung
  • Durchführung heilpädagogischer Maßnahmen
  • Förderung der Selbständigkeit und Alltagskompetenz
  • Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Förder- und Therapieangebote
  • Schulische Unterstützung
  • Freizeitgestaltung, Teilnahme an Freizeitangeboten des Trägers
  • Integration in das soziale Umfeld
  • Beratung der Eltern
  • Entlastung der Eltern

 

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